Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47470
LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14 (https://dejure.org/2014,47470)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14 (https://dejure.org/2014,47470)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 17 Sa 1102/14 (https://dejure.org/2014,47470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 613 a BGB, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 64 Abs. 2 b, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, Artikel 3 der Richtlinie 2001/23/EG, § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613 a Abs. 1 BGB, Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2001/23/EG, Artikel 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG, Richtlinie 77/187/EWG, Richtlinie 2001/23/EG, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG, §§ 611 Abs. 1, 615, 293 ff. BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische Bezugnahmeklauseln

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische Bezugnahmeklauseln

  • rechtsportal.de

    TVöD -B § 18 Abs. 4 ; BGB § 613a ; TVöD -B § 20
    Umfang des Betriebsübergangs

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    LAG Hamm zur EuGH-Rechtsprechung "Alemo-Herron"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Arbeitsverhältnisse umfasst auch dynamische Bezugnahmeklauseln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruchserhalt bei Betriebsübergang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Sie hat sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 18.07.2013 (C - 426/11) berufen und die Auffassung vertreten, diese Entscheidung führe zu einer Rechtskraftdurchbrechung mit der Folge, dass sie an die im Berufungsurteil getroffene Feststellung der Tarifanwendung nicht gebunden sei.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ergebe sich aus der von ihr angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 18.07.2013 (C - 426/11) nichts anderes.

    Die Fortgeltung der dynamischen Bezugnahmeklausel sei unter Zugrundelegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2013 (C - 426/11) neu zu überprüfen.

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2013 (C - 426/11, NZA 2013, 835) ist auf die vorliegende Fallgestaltung nicht anwendbar.

    In seinen Gründen hat der Europäische Gerichtshof herausgestellt, dass die Richtlinie 77/187/EWG, die durch die Richtlinie 2001/23/EG kodifiziert wurde, nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei dem Unternehmensübergang dient, sondern auch einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und denen des Arbeitgebers gewährleisten soll, der in der Lage sein muss, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18.07.2013 a.a.O. Rdnr. 25 unter Hinweis auf EuGH 09.03.2006 - C- 499/04 - Rdnr. 31, NZA 2006, 376).

    Unter Heranziehung des Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat er Artikel 3 der Richtlinie deshalb dahin ausgelegt, dass es dem Erwerber möglich sein muss, seine Interessen wirksam geltend zu machen und die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Entwicklung auszuhandeln (EuGH 18.07.2013 a.a.O. Rdnr. 33).

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Der Eintritt des Betriebserwerbers bezieht sich auf alle individualvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst auch dynamische Bezugnahmeklauseln (Anschluss an Hessisches Landesarbeitsgericht 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13).

    Sie bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die vertragliche Rechtstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hat (LAG Hessen 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13 - Rdnr. 106 unter Hinweis auf EuGH 12.11.1992 - C- 209/91 und 14.09.2000 - C -343/98; Revision 4 AZR 413/14).

    Artikel 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG regelt dagegen die Weitergeltung von kollektivvertraglich begründeten Rechten und Pflichten (LAG Hessen 25.03.2014 a.a.O. Rdnr. 107 mit weiteren Nachweisen), um die es hier jedoch nicht geht.

    Die Kammer folgt auch der Annahme des Landesarbeitsgerichts Hessen, dass selbst dann, wenn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2013 auch Fallgestaltungen des Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie erfasst, die Beklagte an die dynamische Verweisungsklausel gebunden bleibt (LAG Hessen 25.03.2014 a.a.O. Rdnr. 113).

    Es fehlt auch deshalb an einer besonderen Schutzbedürftigkeit der Beklagten, weil die dynamische Verweisungsklausel von der nicht tarifgebundenen Firma L Trägergesellschaft für soziale Einrichtungen mbH in Gründung und der Klägerin ausdrücklich als nach dem Betriebsübergang geltendes Recht vereinbart wurde und die Beklagte sich als Erwerberin so behandeln lassen muss, als hätte sie die Vereinbarung vom 01.01.1996/12.03.1996 selbst unterzeichnet (so auch LAG Hessen 25.03.2014 a.a.O. Rdnr. 115; LAG Köln 23.09.2013 - 2 Sa 242/13 - Rdnr. 38, Revision 4 AZR 987/13).

    Ihr bleibt es auch unbenommen, mit der zuständigen Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abzuschließen (so auch LAG Hessen 25.03.2014 a.a.O. Rdnr. 115).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    In seinen Gründen hat der Europäische Gerichtshof herausgestellt, dass die Richtlinie 77/187/EWG, die durch die Richtlinie 2001/23/EG kodifiziert wurde, nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei dem Unternehmensübergang dient, sondern auch einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und denen des Arbeitgebers gewährleisten soll, der in der Lage sein muss, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18.07.2013 a.a.O. Rdnr. 25 unter Hinweis auf EuGH 09.03.2006 - C- 499/04 - Rdnr. 31, NZA 2006, 376).
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Derselbe Sachverhalt liegt auch dann vor, wenn die Erfüllung konkreter gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche auf einer bestimmten Berechnungsgrundlage verlangt wird und nur diese zwischen den Parteien streitig ist (BAG 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 - Rdnr. 31, BAGE 144, 210).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Sie bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die vertragliche Rechtstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hat (LAG Hessen 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13 - Rdnr. 106 unter Hinweis auf EuGH 12.11.1992 - C- 209/91 und 14.09.2000 - C -343/98; Revision 4 AZR 413/14).
  • LAG Köln, 23.09.2013 - 2 Sa 242/13

    Eingruppierung, Überleitung, Altenpflegerhelferin

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Es fehlt auch deshalb an einer besonderen Schutzbedürftigkeit der Beklagten, weil die dynamische Verweisungsklausel von der nicht tarifgebundenen Firma L Trägergesellschaft für soziale Einrichtungen mbH in Gründung und der Klägerin ausdrücklich als nach dem Betriebsübergang geltendes Recht vereinbart wurde und die Beklagte sich als Erwerberin so behandeln lassen muss, als hätte sie die Vereinbarung vom 01.01.1996/12.03.1996 selbst unterzeichnet (so auch LAG Hessen 25.03.2014 a.a.O. Rdnr. 115; LAG Köln 23.09.2013 - 2 Sa 242/13 - Rdnr. 38, Revision 4 AZR 987/13).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Derselbe Sachverhalt im Sinne der Tarifvorschrift liegt dann vor, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind, z.B. Ansprüche auf eine dauerhafte Zulage, eine bestimmte Eingruppierung oder eine höhere Stufenzuordnung (BAG 27.02.2014 - 6 AZR 988/11 - Rdnr. 39, ZTR 2014, 334; 19.02.2014 - 10 AZR 620/13 - Rdnr. 19, NZA-RR 2014, 386).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Die sich aus einer dynamischen Bezugnahmeklausel ergebenden Vertragsbedingungen gehören zu den Rechten und Pflichten, in die der Erwerber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB eintritt (BAG 23.09.2009 - 4 AZR 331/08 - Rdnr. 14, BAGE 132, 169).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Sie bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die vertragliche Rechtstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hat (LAG Hessen 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13 - Rdnr. 106 unter Hinweis auf EuGH 12.11.1992 - C- 209/91 und 14.09.2000 - C -343/98; Revision 4 AZR 413/14).
  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

    Auszug aus LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14
    Derselbe Sachverhalt im Sinne der Tarifvorschrift liegt dann vor, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind, z.B. Ansprüche auf eine dauerhafte Zulage, eine bestimmte Eingruppierung oder eine höhere Stufenzuordnung (BAG 27.02.2014 - 6 AZR 988/11 - Rdnr. 39, ZTR 2014, 334; 19.02.2014 - 10 AZR 620/13 - Rdnr. 19, NZA-RR 2014, 386).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht